Der Bundesrat hat am 27.3.2015 das Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse
und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Maklercourtage gebilligt.
Es wird voraussichtlich im Juni diesen Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz soll den Mietpreisanstieg dämpfen. Bei Wiedervermietung von
Bestandswohnungen darf künftig die zulässige Miete höchstens
10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen
werden ermächtigt, bis zum 31.12.2020 - für höchstens 5 Jahre
- Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen diese
Mietpreisbegrenzung gilt. Neubauwohnungen, die nach dem 1.10.2014 erstmals vermietet
werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Gleiches gilt für die
erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung.
Das Gesetz stärkt außerdem das Bestellerprinzip bei der Maklercourtage.
Künftig gilt hier das marktwirtschaftliche Prinzip "wer bestellt,
der bezahlt".