Die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung und damit die Erhebung des
unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes kann ebenso eine steuerbegünstigte
Handwerkerleistung sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens
oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Das entschied der Bundesfinanzhof
mit Urteil vom 6.11.2014.
Die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung dient der Überprüfung
der Funktionsfähigkeit einer Hausanlage und ist damit als (vorbeugende)
Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn hierüber
eine Bescheinigung "für amtliche Zwecke" erstellt wird. Denn
durch das Ausstellen einer solchen Bescheinigung wird eine handwerkliche Leistung
weder zu einer gutachterlichen Tätigkeit noch verliert sie ihren Instandhaltungscharakter.